Manager

Sichern Sie sich als Geschäftsführer ohne Unternehmensbeteiligung ab!

  • Ist die betriebliche Altersvorsorge ausreichend insolvenzgeschützt?
  • Directors-and-Officers-Versicherung: Sicherer Schutz vor Inanspruchnahme durch Gesellschafter und Insolvenzverwalter
  • Mit der maßgeschneiderten Straf-Rechtsschutzversicherung die besten Anwälte finanzieren und eine Verurteilung vermeiden
  • Wenn es in der Geschäftsführung kracht - mit einem Anstellungsrechtsschutz die Kosten eines Trennungsstreits decken

D & O (Managerhaftpflicht)

Wer arbeitet, macht Fehler: Die Directors & Officers Versicherung (D & O) sichert dagegen ab

Fehlentscheidungen in der Chefetage haben meist weitreichende finanzielle Konsequenzen.

Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen, wenn sie schuldhaft ihre Pflichten verletzt haben.

Damit Sie für berufliche Entscheidungen nicht den privaten finanziellen Ruin befürchten müssen, gibt es die D & O-Versicherung. Sie gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden ersatzpflichtig gemacht werden, der in einem Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer steht.

Üblicherweise trägt die Kosten der Versicherung die Gesellschaft. Versichert ist der Geschäftsführer - auch wenn es um die Abwehr unberechtigter Ansprüche der Gesellschaft geht.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier

Keyman-Absicherung

Wenn wichtige Schlüsselpersonen im Unternehmen ausfallen: Die Keyman-Absicherung

Als Keyman bezeichnet man Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eines Unternehmens, die sich in Schlüsselpositionen befinden.

Das können Geschäftsführer, Gesellschafter, Führungskräfte oder auch Spezialisten sein.

Fällt so eine Fachkraft durch schwere Krankheit oder Tod langfristig oder dauerhaft aus, können auf ein Unternehmen schnell große finanzielle Verluste - bis hin zur Existenzbedrohung - zukommen.

Mit der Zahlung aus einer Keyman-Police lassen sich rückläufige Aufträge auffangen, Erben eines Gesellschafters auszahlen oder sogar ein Nachfolger von einem Konkurrenten abwerben.