Kostenrisiken

Beantworten Sie die folgenden acht Fragen. Haben Sie in einigen Punkten Beratungsbedarf, sollten wir miteinander reden.

  • Wie hoch ist Ihre Deckungssumme in der Betriebs- und der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung (insbesondere bei produzierenden Betrieben)?
  • Sind alle einzeln anzuzeigenden Anlagen in der Umwelthaftpflichtversicherung aufgeführt?
  • Deckt die Haftpflichtversicherung Ansprüche wegen Diskriminierung?
  • Werden die Kosten für Produktrückrufaktionen von der Haftpflicht übernommen?
  • Verfügen Sie über Haftpflichtversicherungsschutz bei der kurzfristigen Ausleihe von Gerätschaften oder Arbeitsmaschinen?
  • Zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung auch Ihren Ausfall im Brandfall bei Ihren wichtigsten Kunden oder Zulieferern?
  • Für welchen Zeitraum übernimmt Ihr Feuer-und Betriebsunterbrechungsversicherer die Kosten und entgangenen Gewinn?
  • Leistet Ihr Rechtsschutzversicherer auch, wenn Sie wegen vermeintlicher Steuerhinterziehung einen teuren Spezialanwalt benötigen?
  • Ist Ihr Forderungsmanagement effizient und reichen Sie alle Überfälligkeitsmeldungen an den Kreditversicherer ein?

Betriebshaftpflicht

Weil es auch im besten Betrieb zu Fehlern kommt: Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung

Vor mangelhaften oder falschen Lieferungen ist kein Betrieb gefeit.

Damit solche Fehler nicht die Unternehmensexistenz bedrohen, gehört eine Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflicht zum absoluten Muss.

Sie schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der betrieblichen Haftung.

Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier

Betriebsunterbrechung

Alle Räder stehen still - aber die Kosten laufen weiter: Die Betriebsunterbrechungsversicherung hilft.

Ein Feuer, ein Sturm oder Vandalismus können verheerende Folgen haben: Von einem Moment zum nächsten steht in Ihrem Betrieb alles still. Alles? Nicht ganz, denn die Fixkosten wie Miete und Nebenkosten sowie Löhne und Gehälter müssen weiter bezahlt werden.

Für diesen Fall sollten Sie mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung vorsorgen.

Sie zahlt nicht nur den Fixkostenblock, sondern leistet auch bei entgangenem Gewinn im vereinbarten Haftungszeitraum z.B. durch Kundenabwanderungen und entstandenen Wettbewerbsnachteilen.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier

Cyberrisiken: www.wo droht denn hier Gefahr...?

Einbruchdiebstahl, Erpressung, Raub und Missbrauch sind längst keine Risiken mehr, die nur in der realen Welt auf uns warten. Denn das Internet bietet nicht nur unbegrenzte Informationswelten, es ist mittlerweile auch Schauplatz von Kriminalität und Verbrechen. Aber mit dem richtigen Cyber-Risk-Versicherungspaket kann man sich zwar nicht vor den Verbrechern schützen, wohl aber vor den finanziellen Folgen. Das gilt für Unternehmen und Privatleute gleichermaßen. Cyber-Versicherungen gleichen aber nicht nur Schäden aus, sie kommen auch für die Kosten auf, die mit der vollständigen Wiederherstellung der Geschäftstätigkeit verbunden sind.

Sofern Sie "gehackt" werden, kann Sie sogar eine Mitschuld treffen, wenn Ihre Infrastruktur dazu benutzt wird, Dritte zu schädigen. Das steht im IT-Sicherheitsgesetz, der EU Datenschutz-Grundverordnung und in § 202a ff StGB.

Die Zahlen sind erschreckend: Das Bundeskriminalamt berichtet von knapp 65.000 Fällen in denen Internetkriminalität pro Jahr zur Anzeige gebracht wird - Tendenz rasant steigend. Vom Datendiebstahl bis zur digitalen Erpressung ist alles dabei. Ein erfolgreicher Hacker-Angriff auf ein Großunternehmen verursacht einen durchschnittlichen wirtschaftlichen Schaden von 1,8 Millionen Euro. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen immerhin noch 70.000 Euro, berichtet das Virenschutzunternehmen Kaspersky. Schäden, die eine normale Betriebshaftpflicht nicht deckt.

Schützen vor Angriffen kann man seine IT-Infrastruktur immer nur bedingt, die finanziellen Folgen bekommt man mit dem richtigen Versicherungsschutz aber in den Griff.

Je nach Versicherer, Tarif und vereinbartem Umfang sind folgende Positionen gedeckt:

  • Kosten für IT-Forensik
  • Rechtsberatung
  • Informationskosten
  • Kreditüberwachungsdienstleistungen
  • Kosten für Krisenmanagement
  • Kosten für PR-Beratung
  • Betriebsunterbrechungsschäden
  • Vertragsstrafen
  • Lösegeldzahlungen
  • Wiederherstellungskosten
  • Sicherheitsverbesserungen

Natürlich gibt es auch Ausschlüsse, die sich nicht versichern lassen:

  • Verletzungen von Kartell- und Wettbewerbsrecht, sowie Patentrecht
  • Schäden aufgrund vorsätzlicher Verursachung
  • Auswirkungen von Krieg oder Terror
  • Schäden aus einer behördlichen Vollstreckung
  • Geldbußen oder Geldstrafen
  • Schäden im Binnenverhältnis von Versicherungsnehmer und mitversicherter Person
  • Garantiezusagen

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier

Betriebsschließungsversicherung

Wenn ein Virus grassiert: Betriebsschließungsversicherung

Häufig genügt schon der bloße Verdacht einer Infektion und das Gesundheitsamt veranlasst eine vollständige Schließung des Betriebes.

Obwohl die Einnahmen fehlen, laufen die Kosten wie Löhne, Gehälter, Mieten oder Steuern weiter.

Sobald die Liquidität erschöpft ist, entsteht eine existenzbedrohende Situation.

Betriebe, die gewerblich mit Lebensmitteln umgehen und von einer Betriebsschließung betroffen sein könnten, sollten darauf unbedingt mit einer Betriebsschließungsversicherung vorbereitet sein.

Abgedeckt sind neben den Schließungsschäden auch Desinfektionskosten sowie Kosten für behördlich angeordnete Ermittlungs- oder Beobachtungsmaßnahmen nach dem Bundesseuchengesetz.

Selbst verderbliche Vorräte können versichert werden!

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier

Gewerbe-Rechtsschutz

Schutz vor finanziellen Risiken eines Rechtsstreits

Ein Wort gibt das andere und schon sieht man sich vor Gericht wieder.

Seien es Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer, Verstöße gegen das Datenschutzgesetz oder ein eingeleitetes Strafverfahren wegen eines Umweltschadens: In all diesen Fällen steht eine Gewerbe-Rechtsschutz-Versicherung für die finanziellen Folgen ein.

Der Versicherer zahlt je nach Fall die Anwalts- und Gerichtskosten oder auch die Kosten des Prozessgegners.

Vor der ersten Kontaktaufnahme mit dem Anwalt sollte man aber immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer suchen.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier

Forderungsausfall

Wenn Ihr Kunde nicht mehr zahlen kann: Die Warenkreditversicherung, auch Forderungsausfallversicherung genannt.

Kurz zuvor war der Geschäftspartner noch solvent und solide, plötzlich kann er nicht mehr zahlen.

Eine Warenkreditversicherung deckt in diesem Fall Ihr wirtschaftliches Risiko infolge eines Ausfalls von Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen durch Insolvenz des Geschäftspartners ab. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass eine Bonitätsprüfung stattgefunden hat.

Bürgschaftsversicherung

Sichern Sie Ihren Liquiditätsrahmen ab

Eine Bürgschafts- und Kautionsversicherung bietet eine interessante Alternative zu einer Bürgschaftskreditlinie, auch Avalkreditlinie genannt, Ihrer Hausbank.

Sie erhöhen Ihre Liquidität, entlasten Ihre Kreditlinie bei der Bank und verschaffen sich damit zusätzlichen Finanzierungsspielraum.

Die Versicherung ist für alle Betriebe geeignet, die Bürgschaften wie z.B. Gewährleistungs- Ausführungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaften stellen müssen.

Tipp: Viele Unternehmen arbeiten mit Vorauszahlungsbürgschaften, um ihre Liquidität zu verbessern.

Wichtig zu wissen: Geschäftsführende Gesellschafter haften bei Bürgschaftsversicherungen nicht persönlich, wie es häufig bei den Avalkreditlinien der Banken üblich ist.